Symbolbild Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.polizei-beratung.de
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Am frühen Freitagnachmittag erschien ein 27-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz bei der Polizei in Blieskastel um Anzeige wegen einer erlittenen Körperverletzung zu erstatten. Ihm war zwei Tage zuvor in Blieskastel-Webenheim eine Taschenlampe über den Kopf geschlagen worden. Hierbei wurde er nicht unerheblich verletzt.

Bei einer Überprüfung seiner Person im polizeilichen Fahndungssystem wurde bekannt, dass gegen den Anzeigenerstatter selbst zwei Haftbefehle wegen begangener Körperverletzungsdelikte vorlagen. Die Taten ereigneten sich im Jahr 2017 in Hessen.

Der Mann muss nun für 90 Tage in die Justizvollzugsanstalt.

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