Das Urteil gegen einen Mann, der eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig überfiel und töten wollte, ist rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten verworfen. Damit bleibt es bei der Freiheitsstrafe von acht Jahren, die das Landgericht Saarbrücken im März dieses Jahres verhängt hatte.
Die Richter in Saarbrücken hatten den Mann wegen versuchten Mordes verurteilt, zusammen mit einem besonders schweren sexuellen Übergriff mit versuchter Todesfolge und einer gefährlichen Körperverletzung. Hinzu kamen die Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Diese Bewertung hat nun auch vor dem höchsten deutschen Strafgericht Bestand.
Was sich auf dem Fernwanderweg abspielte, zeichnet das Landgericht in seinen Feststellungen detailliert nach. Nach einem kurzen, freundlichen Gespräch mit der wandernden Frau fasste der Angeklagte den Entschluss, sie zum Oralverkehr zu zwingen. Mit seinem Quad folgte er ihr, während sie keinerlei Angriff erwartete.
Um Flucht und Gegenwehr von vornherein auszuschalten, fuhr er die Frau von hinten um. Anschließend schlug er ihr mehrfach gezielt und mit voller Wucht einen Axtstiel auf den Kopf – nach Überzeugung des Gerichts mit Tötungsvorsatz. Er würgte sein sich wehrendes Opfer und griff ihr unter die Kleidung an die Brust.
Mitten in der Auseinandersetzung feuerte der Mann mehrere Schüsse aus einer CO2-Pistole in Richtung ihrer Schläfe ab. Dazu, so die Feststellungen, sagte er die Worte „Ciao, das war’s“. Dennoch gelang es der schwer verletzten Frau, sich aufzurappeln und in den Wald zu flüchten. Sie alarmierte die Polizei, die den Täter festnahm, während er nach ihr suchte.
Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil auf Grundlage der Sachrüge und fand keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Für ihn ist das Verfahren damit beendet, das Urteil des Landgerichts Saarbrücken endgültig.



















