Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk wurde dabei um notwendige Maßnahmen und Hygieneanforderungen zum Schutz gegen das Coronavirus ergänzt. Die im neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 beschriebenen zusätzlichen Anforderungen werden in den Handlungshilfen der BG BAU bereits berücksichtigt.

Die Handlungshilfen fokussieren auf die Gewerke der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen und beachten auch Besonderheiten und Wechselwirkungen aus der Interaktion mit Dritten, wie zum Beispiel bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern oder bei der Tätigkeit von Servicehandwerkern im Kundendienst. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sind zusätzliche Hygieneanforderungen enthalten.

Symbolbild

So wird auch gewährleistet, dass bereits in der Planungs- und in der Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen alle erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und hygienischen Maßnahmen berücksichtigt werden können. Sämtliche Unterlagen werden kontinuierlich aktualisiert und stehen auf der Website der BG BAU www.bgbau.de/coronavirus zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Quelle: www.presseportal.de

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