Düsseldorf (ots) – Heimbewohner können bestmöglich geschützt werden, wenn Kontakte so weit wie möglich vermieden werden. Das betont der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) angesichts der aktuellen Diskussionen um eine Lockerung der Besuchsverbote in stationären Pflegeeinrichtungen. “Wer wieder Besuche zulässt, trifft auch die klare Entscheidung, vermeidbare Kontakte künftig zu erlauben und die damit verbundene steigende Infektionsgefahr zu akzeptieren”, sagt der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann. Die Verantwortlichen in den Pflegeheimen gerieten damit in die Zwickmühle.
“Die Besuche von Angehörigen sind für unsere Bewohnerinnen und Bewohner sehr wichtig und können nicht auf Dauer eingeschränkt werden. Dieser schwere Schritt wurde aber zum Schutz der besonders gefährdeten Seniorinnen und Senioren unternommen”, so Beckmann. “Die Reihenfolge zählt: Erst muss der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Pflegepersonals sichergestellt sein, dann müssen Angehörige ihre Verwandten auch wieder regelmäßig besuchen können. Zu welchen dramatischen Entwicklungen eine Infektion im Pflegeheim führen kann, zeigt die Statistik. Über 40 Prozent der mehr als 1.000 Covid-19-Toten in NRW lebten in Pflegeheimen.”
Zwar habe die Landesregierung bis heute Millionen Schutzmaterialien verteilt, leider kämen diese aber nicht flächendeckend und in ausreichender Zahl bei den Pflegeeinrichtungen an. Zudem ließen Gesundheitsämter und Hausärzte vor Ort keine regelmäßigen Tests der Mitarbeiter und Bewohner vornehmen, obwohl Testkapazitäten vorhanden sind. “Ich kann meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht erklären, warum 1.700 Bundesligaprofis getestet werden können und sie selbst sowie unsere Bewohnerinnen und Bewohner nicht. Das ist ein grobes Foul an dieser wichtigen Berufsgruppe”, so Beckmann.
Für eventuelle Lockerungen der Besuchseinschränkungen benötigten die Pflegeheime ausreichenden Vorlauf. “Dazu sind erhebliche räumliche und organisatorische Anpassungen erforderlich: Besucherzimmer müssen hergerichtet werden und die Personalplanung muss so erweitert werden, dass neben den täglichen Aufgaben auch die Begleitung der Besucher in unseren Einrichtungen möglich ist”, erklärt der bpa-Landesvorsitzende.
Positiv sei, dass in NRW schon jetzt vor einer Heimaufnahme zwei negative Tests auf COVID-19 erfolgen müssen. “Für weitere Schritte in Richtung einer Öffnung der Einrichtungen brauchen wir die Zeit, ein umfassendes Konzept in Kraft zu setzen, das unsere Bewohnerinnen und Bewohner wirksam schützt und gleichzeitig Kontakte zu den nahen Angehörigen ermöglicht”, so Beckmann.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 1.700 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.
Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.