Ebenfalls nicht verbessert wird durch die Änderungen die Situation der Minijobber*innen, die von der Krise besonders hart betroffen sind. Die Arbeitskammer hatte auf deren Situation bereits mehrfach aufmerksam gemacht und auf eine Lösung gedrängt. Minijobber*innen sind nicht pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung und es gibt für sie keine Möglichkeit, Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten.
Ähnlich sieht es auch bei den neu geregelten Hinzuverdienstmöglichkeiten aus. Durch die Anhebung des zusätzlich zu verdienenden Einkommens bis auf die volle Höhe des bisherigen Monatseinkommens können Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit , Einkommensverluste besser ausgleichen. Eugen Roth sagt dazu: „Auch hier gibt es ein großes ‚aber‘: Die Regelung ist grundsätzlich gut, geht aber an der Realität ein gutes Stück vorbei. Nebenjobs gibt es aktuell praktisch nicht. Es wird kaum eingestellt.“
Für einen Teil der Arbeitslosen gibt es Verbesserungen: Die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach SGB III ist ein wichtiger Schritt, damit sie während der Krise und den derzeit schlechten Arbeitsmarktchancen nicht in die Grundsicherung abrutschen. „Die bisherige zeitliche Beschränkung der Leistungen nach dem SGB III auf ein Jahr ist ohnehin kritisch zu sehen. Die Verlängerung der Bezugsdauer ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, der auch nach der Krise unbedingt beibehalten werden sollte“, so der AK-Vorstandsvorsitzende Jörg Caspar.
Er bedauert allerdings: „Für die besonders prekäre Situation derer, die Grundsicherung beziehen müssen, gibt es überhaupt keine Verbesserung.“ Hier verweist die AK auf ihre Presseerklärung vom 26.03.2020, in der sie eine Aufstockung der Grundsicherungsleistungen um 100 Euro pro Monat fordert, um die erhöhten Belastungen gerade der Ärmsten in der Krise abzufedern.