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Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme auf, den Entwurf zur Herkunftsnachweis-Register-Verordnung (HKNRV) zu überarbeiten. „Die Kriterien zur Kennzeichnung von strombasierten grünen Gasen sind in der gegenwärtigen Fassung nicht streng genug, um einen echten Nachweis für den Einsatz von Erneuerbaren Energien zu bringen“, kritisiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Das würde zu einer signifikanten Schlechterstellung von grünen Gasen führen, die tatsächlich unter Nutzung erneuerbaren Stroms produziert wurden. Das öffnet Greenwashing Tür und Tor.“

Die heimische Produktion und Nutzung erneuerbarer Gase sei ein wichtiger Teil der Energiewende, der zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Energiesouveränität beitrage. Systemdienlich produziert, könnten erneuerbare Gase außerdem zur Entschärfung von Netzproblemen und zur Verringerung von Netzausbaukosten beitragen. „Es ist von zentraler Bedeutung, dass bei der Kennzeichnung grüner Gase keine Schlupflöcher entstehen“, so Peter.

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Die Produktion durch Strom aus fossilen Kraftwerken laufe so Gefahr, unter dem Label „grün“ weiterzulaufen. „Im aktuellen Entwurf fehlt sowohl die klare Festlegung auf die Herkunft Erneuerbarer Energien als auch auf die zusätzliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien sowie eine zeitliche und geografische Korrelation der Produktion“, so Peter. „Nur wenn diesbezüglich ausreichend strenge Kriterien definiert sind, kann sichergestellt werden, dass das produzierte Gas wirklich erneuerbar ist. Und nur dann ist es zukunftsfähig.“

Darüber hinaus müssten weitere Klarstellungen in der Verordnung erfolgen. „Im Referentenentwurf wird in § 7 Absatz 5 die Entwertung der Herkunftsnachweise an die Lieferung von Energieträgern geknüpft. Hier muss klargestellt werden, dass die bilanzielle Lieferung und nicht die physikalische Lieferung gemeint ist“, so Peter. Ein Nachweis der physikalischen Lieferung sei für Produzenten weder möglich noch sinnvoll.

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Nachbesserungsbedarf bestehe auch bei den Regelungen zur Übertragbarkeit von Herkunftsnachweisen. Die Bundesregierung müsse ausschließen, dass Herkunftsnachweise an Dritte vermarktet werden können, wenn die produzierte Energiemenge bereits selbst durch den Erzeuger verbraucht wurde. „Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure sind an die Festlegung klarer und eindeutiger Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem grünem Wasserstoff gebunden. Hier braucht es jetzt Klarheit“, so Peter abschließend.

 

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