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Die geplante Neuordnung der Netzentgelte sorgt in der Energiebranche für gemischte Reaktionen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht im Entwurf der Bundesnetzagentur zur allgemeinen Netzentgeltsystematik – kurz AgNes – zwar einen Fortschritt, hält ihn aber für unzureichend. Vor allem eine Frage treibt den Verband um: Wie lassen sich Investitionen in die Energiewende verlässlich planen, wenn die Kosten dafür jedes Jahr neu berechnet werden?

Genau hier setzt die zentrale Kritik an. Die Bundesnetzagentur schlägt einen sogenannten rollierenden Kapazitätspreis vor, dessen Höhe sich an den jährlich schwankenden Netzkosten orientiert. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser hält das für den falschen Weg. „Netzentgelte bremsen die Energiewende insgesamt aus, mit dem aktuellen Vorschlag des rollierenden Kapazitätspreises wählt die BNetzA eine Lösung, die Investitionen unnötig erschwert“, erklärt sie. Betreiber könnten ihre Projekte so nicht mehr verlässlich kalkulieren.

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Als Alternative bringt der Verband eine feste Obergrenze ins Spiel: 4,5 Euro pro Kilowatt und Jahr, verbindlich für die gesamte Betriebsdauer einer Anlage. Dazu brauche es einen klaren Stichtag, ab dem der Preis für ein Projekt endgültig feststehe. Nur so, argumentiert Heinen-Esser, entstehe die nötige Planungssicherheit.

Auch bei den dynamischen Einspeiseentgelten zieht der BEE eine Grenze. Für Wind- und Solaranlagen lehnt der Verband dieses Modell ab, weil sich deren Stromproduktion in der Regel nicht kurzfristig an wechselnde Preissignale anpassen lasse. Anders sieht es bei steuerbaren Quellen wie Bioenergie oder Wasserkraft aus – hier könnten solche Signale durchaus sinnvolle Anreize für eine system- und netzdienliche Flexibilität setzen.

Lob gibt es dagegen für den Umgang mit Batteriespeichern und Elektrolyseuren. Beide sollen nach dem Entwurf nicht zusätzlich für jede Kilowattstunde zahlen, die sie aus dem Netz beziehen oder wieder einspeisen. Der BEE begrüßt das ausdrücklich, mahnt aber Nachbesserungen an: Für Elektrolyseure fehlten praxistaugliche Regeln, und es müsse ausgeschlossen werden, dass Speicher und Erzeugungsanlagen am selben Netzanschluss für dieselbe Leistung doppelt zur Kasse gebeten werden.

Besonders scharf fällt die Kritik am pauschalen Grundpreisaufschlag für Haushalte und Betriebe mit eigener Stromerzeugung aus. Betroffen wären vor allem sogenannte Prosumer, die einen Teil ihres Stroms selbst produzieren und verbrauchen. Ein pauschaler Aufschlag würde deren Eigenversorgung zusätzlich belasten, ohne einen Anreiz für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen. Sinnvoller wäre aus Sicht des Verbandes, auch diese Gruppe über einen Kapazitätspreis an den tatsächlich verursachten Netzkosten zu beteiligen.

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Heinen-Esser warnt zugleich vor einem isolierten Vorgehen. „Die Netzentgeltreform darf nicht isoliert neben dem Netzanschlusspaket, der EEG-Novelle und weiteren Vorhaben zum künftigen Strommarktdesign stehen“, sagt sie. Ohne Abstimmung drohten kumulative Belastungen, die Investitionen verteuern und den Ausbau der Erneuerbaren ausbremsen. Der Prosumer-Aufschlag stehe dabei sinnbildlich für das unabgestimmte Vorgehen – er sei „weder verursachungsgerecht noch systemdienlich“ und gehöre gestrichen.

Unterm Strich fordert der BEE die Bundesnetzagentur auf, den Entwurf an mehreren Stellen zu überarbeiten: beim Vertrauensschutz, bei der Preisbegrenzung und bei der Abstimmung mit den übrigen Gesetzesvorhaben. Positiv vermerkt der Verband immerhin den vorbildlichen Konsultationsprozess und die Verbesserungen beim Vertrauensschutz, die das Verfahren bereits gebracht hat.

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