Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland steht vor einer neuen Weichenstellung. Mit dem Gesetzentwurf zum sogenannten EEG 2027, der erstmals im Bundestag beraten wurde, will die Bundesregierung den Förderrahmen für Wind- und Solarstrom auf planbare, kosteneffiziente und marktorientierte Füße stellen. Der Branchenverband BDEW begrüßt die Stoßrichtung grundsätzlich, mahnt aber deutliche Nachbesserungen an.
„Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 schafft wichtige Leitplanken für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Besonders positiv bewertet sie, dass die vereinbarten Ausbaupfade beibehalten und die Markt- sowie Systemintegration der grünen Energien gestärkt werden. Entscheidend sei nun, dass die neuen Regeln nicht nur mit europäischem Recht vereinbar seien, sondern auch reibungslos mit der Netzanschlussreform und dem parallel laufenden AgNes-Prozess ineinandergriffen.
Damit ehrgeizige Ausschreibungsmengen tatsächlich zu netzverträglichem Zubau werden, müssten Netzanschluss, Netzausbau, Redispatch und Netzentgelte zusammenpassen, so Andreae. Doppelregulierung und ungewollte Wechselwirkungen gelte es zu vermeiden, ebenso wie unnötig steigende Finanzierungskosten und Investitionsrisiken.
Beim Thema Kostensenkung sieht der Verband den Entwurf auf gutem Weg. Als sinnvoll bewertet der BDEW etwa den Plan, kleine Dach-Photovoltaikanlagen, die auf Eigenverbrauch ausgelegt sind, nach einer Übergangszeit nur noch bei Direktvermarktung des Stroms zu fördern. Damit dieser Schritt in Richtung Markt auch attraktiv bleibt, fordert der Verband, die Marktprämie ebenfalls für Anlagen unter 25 Kilowatt zu gewähren.
Auf klare Ablehnung stößt hingegen die geplante pauschale Wirkleistungsbegrenzung auf 50 Prozent für Anlagen bis 100 Kilowatt. Diese Grenze soll unabhängig davon gelten, ob eine Direktvermarktung erfolgt oder ein intelligentes Messsystem vorhanden ist. Der BDEW warnt, dass sie die effiziente und systemdienliche Nutzung von Flexibilitäten unnötig einschränke, etwa durch Speicher, Energiemanagementsysteme oder bidirektionales Laden.
Bei der Windkraft an Land verweist der Verband auf deutlich gesunkene Zuschlagswerte in den Ausschreibungen, die zeigten, dass die Branche einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung leiste. Um den Ausbau im Süden Deutschlands zu stärken und bundesweit ausgewogener zu verteilen, schlägt der BDEW eine temporäre Südquote vor. Nicht ausgeschöpfte Mengen sollten dabei noch in derselben Runde in das bundesweite Volumen zurückfließen.
Einen Pachtendeckel für Windenergieflächen lehnt der Verband ab. Der ohnehin intensive Wettbewerb sorge bereits für ausreichend Kostendruck, während ein künstlicher Deckel die Verfügbarkeit von Flächen und die Bankfähigkeit bestehender Verträge gefährde. „Wer mehr Windenergie will, darf den Zugang zu den nötigen Flächen nicht erschweren“, so Andreae. Auch bei den Smart Metern plädiert der BDEW für Augenmaß: Die geplante Ausweitung der Einbaupflicht auf Kleinstanlagen bis zwei Kilowatt drohe den Rollout zu verteuern, weshalb die bisherige Schwelle von sieben Kilowatt bestehen bleiben solle.



















