Günstigeres Bauen bleibt das Versprechen der Stunde – doch ob der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung tatsächlich für Bewegung sorgt, daran hat die Deutsche Bauindustrie erhebliche Zweifel. Mit dem sogenannten Gebäudetyp E will der Gesetzgeber einen gesetzlichen Basisstandard im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. Für Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, kommt der Vorstoß spät – und bleibt auf halbem Weg stehen.
„Die Bundesregierung hat auf sich warten lassen, jetzt liegt ein Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E vor. Ob hierdurch eine Aufbruchstimmung für günstiges Bauen entsteht, ist zumindest fraglich“, so Müllers Einschätzung. Immerhin erkenne der Entwurf an, dass überbordende Anforderungen an Gebäude das Bauen spürbar verteuern.
Den Kern des Vorschlags bildet eine neue, freiwillige Vertragswelt. Als Grundlage sollen künftig die technischen Baubestimmungen dienen. Innerhalb dieses Rahmens könnten Bauherren gezielt Abweichungen vereinbaren, um innovative Bauweisen schneller in den Markt zu bringen – stets mit dem Ziel, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. So weit die Theorie.
In der Praxis wirft das Modell für die Branche jedoch mehr Fragen auf, als es beantwortet. Statt eine völlig neue Vertragswelt zu schaffen, hätte sich der Verband eine grundlegende Reform der Bauverträge gewünscht. Besonders kritisch sieht Müller, dass der Entwurf ausdrücklich eine Abweichung vom üblichen Qualitätsstandard „nach unten“ vorsieht. Die Folge: „Verbraucher können so den Eindruck gewinnen, künftig zwischen guten und schlechten Gebäuden unterscheiden zu müssen.“ Welche Konsequenzen das etwa bei Banken und Versicherungen nach sich zöge, liegt auf der Hand.
Genau diese Debatte wollte die Branche vermeiden. Seit Monaten habe man zu erklären versucht, dass eine solche Qualitätsdiskussion „fatal und nicht sachgerecht“ wäre, betont Müller. Aus seiner Sicht hätte die Bundesregierung stattdessen das eigentliche Problem anpacken müssen – die juristische Bewertung der üblichen Beschaffenheit von Gebäuden.
Diese Bewertung stützt sich heute auf die sogenannten Anerkannten Regeln der Technik. Doch welche Normen und technischen Vorschriften darunter tatsächlich fallen, kann laut Müller niemand verlässlich einordnen. Die Unsicherheit treibt Bauherren dazu, vorsorglich sämtliche Regelwerke einzuhalten, nur um vor dem Gesetz keinen Mangel zu produzieren. Für den Verband ist das ein wesentlicher Treiber der hohen und weiter steigenden Baukosten – und ein Problem, das der aktuelle Entwurf nicht auflöst.
Entsprechend verhalten fällt das Fazit aus. Die Hoffnung richtet sich nun auf das weitere Gesetzgebungsverfahren. „Hoffen wir, dass im parlamentarischen Verfahren wichtige Korrekturen vorgenommen werden können“, schließt Müller.



















