Symbolbild

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Ausweitung der Tests auf das Corona-Virus ohne Symptome werden vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt. “Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen das Virus”, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. “Die Verordnung schafft die verbindliche Grundlage, jetzt müssen die Gesundheitsämter das vor Ort auch umsetzen.”

Der bpa fordert vor und während der Übernahme der pflegerischen Versorgung Tests auch bei Personen ohne akute Symptome sowie regelmäßige Reihentests für Beschäftigte und pflegebedürftige Menschen. Nach wie vor müssen die Tests durch die Gesundheitsämter angeordnet werden. Pflegeeinrichtungen können diese Tests nicht eigenständig veranlassen und abrechnen.

Meurer: “Der bpa hat in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf deutlich darauf hingewiesen, dass dies keinesfalls dazu führen darf, dass in jeder Kommune eine andere Teststrategie genutzt wird und die Pflegeeinrichtungen von der Entscheidungsfreudigkeit der jeweiligen Gesundheitsämter abhängig sind.”

Kritischen Situationen wie Aufnahme oder Rückkehr aus dem Krankenhaus könnte mit einer gewissen Sicherheit begegnet werden, die bisher ungenutzt bleibt. Regelmäßige Tests würden auch regelgebundene Lockerungen der Schutzkonzepte ermöglichen wie z.B. die Wiederaufnahme von internen Gruppenveranstaltungen.

“Die Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen und die von ihnen versorgten Menschen sind im Falle einer Infektion besonders gefährdet”, erklärt der bpa-Präsident. “Nirgendwo sonst gibt es eine derart hohe Konzentration an Risikogruppen. Für diese sind regelhafte und wiederholende Tests, die vorrangig und symptomunabhängig erfolgen, notwendig. Nur so wird aus einer Momentaufnahme ein belastbares Bild.”

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge.

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