Symbolbild

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln im Saarland und seinen Anrainern ist in den letzten Wochen weiterhin genau beobachtet worden. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Umweltministeriums und des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV) ist eine Restriktionszone in den Gemeinden Perl und Mettlach zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) nicht mehr erforderlich.

Das Umweltministerium hat das LAV deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Alle angeordneten Maßnahmen, wie beispielsweise Aufstallungspflicht für gehaltene Vögel, werden aufgehoben. Weiterhin wird jedoch auf die Einhaltung der erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen, zum Schutz vor einem Eintrag durch Wildvögel, auch in Kleinbetrieben, hingewiesen. Die vollständige Aufhebung der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des LAV zu finden: www.lav.saarland.de.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt das Saarland das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. In solchen Fällen ist stets Kontakt mit dem LAV aufzunehmen: tiergesundheit@lav.saarland.de oder 0681 9978-4500.

Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2021 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 850 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Im Saarland wurde die Geflügelpest bei einem gehaltenen Jungschwan im Dezember 2021 im Landkreis Merzig-Wadern nachgewiesen.

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