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Trendwende bei Tacho-Betrug: Die Automodelle Audi A3 (ab 2020) und VW Golf 8 (ab 2019) sind nun besser gegen Manipulation geschützt als die Fahrzeuge vieler anderer Marken.

Bei Marktrecherchen fand der ADAC heraus, dass die bekannten Dienstleister für das Manipulieren des Tachos dieser Modelle bis heute keine Angebote machen, was so lange nach Markteinführung ungewöhnlich ist. Nachfragen des Clubs bei den beiden Herstellern liefern die Erklärung: Bei Audi und Volkswagen werden die vom ADAC seit langen geforderten Computerchips mit HSM (Hardware Secure Module) für Schutzmechanismen des Kilometerstands eingesetzt. HSM verschlüsseln die Kilometerdaten so, dass sie nicht ohne weiteres nachträglich verändert werden können. Außerdem wurde durch Steigerung der Verschlüsselung die Sicherheit des Datensatzes erhöht und damit eine Fälschung deutlich erschwert. Audi setzt nach eigenen Angaben eine ähnliche Technik auch bei den aktuellen Modellen von A4 und A6 ein.

Bei Volkswagen werden nach eigenen Angaben Hinweise auf Tacho-Betrug mittlerweile systematisch gemonitort und anschließend abgearbeitet. So sollen neue Angriffe rasch abgewehrt werden. Der Hersteller VW plant mit der Einführung neuer Modelle ab 2023 zusätzliche Maßnahmen, die die Manipulation durch so genannte Kilometerfilter unterbinden. Diese werden von Kriminellen dann eingesetzt, wenn ein Auto nicht mehr ad hoc manipulierbar ist. Kilometerfilter werden ins Auto eingebaut und sorgen dafür, dass nur ein Drittel bis die Hälfte der Kilometer gezählt wird. Dabei kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn etwa die Geschwindigkeitsanzeige ausfällt oder aber Assistenzsysteme nicht mehr korrekt arbeiten. Auch bei Keyless-Diebstählen gehören VW Golf 8 und Audi A3 zu den ersten Modellen, die besser geschützt sind als die meisten anderen 500 Fahrzeuge, die der ADAC bisher untersucht hat.

Ein zusätzliches Instrument gegen Tacho-Betrug kann aus Sicht des ADAC die Connect-Technik sein. Denn fast alle Neuwagen sind heute mit fest verbauter SIM-Karte ausgerüstet. Diese überträgt neben vielen anderen Daten auch den Kilometerstand regelmäßig an den Hersteller.  Das hat zu Überlegungen in der EU-Kommission geführt, auf diesem Wege auch regelmäßig den Kilometerstand an eine behördliche Stelle zu senden. Der ADAC begrüßt diese Lösung, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

• Die Übermittlung darf vom Fahrzeughalter nicht abgelehnt werden können, wie dies beispielsweise bei den Kraftstoffverbrauchsdaten der Fall ist.
• Der Schutz personenbezogener Daten muss vollumfänglich gewährleistet bleiben.
• Der Kilometerstand muss bereits an der Quelle systematisch geschützt sein, damit keine falschen Werte übertragen werden (Stichwort „Kilometerfilter“).
• Dem Verbraucher dürfen durch die Datenübertragung und Abfrage des Kilometerstands keine Mehrkosten entstehen.

Die systematische Absicherung des Kilometerstandes ist durch die EU-Richtlinie 2017/1151 bereits seit 2018 für alle Neuwagen vorgeschrieben. Aber sie wird noch längst nicht von allen neuen Modellen erfüllt, wie eine Stichprobe des Clubs 2021 an drei Fahrzeugen von Ford, Opel und Peugeot ergeben hat.

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