Symbolbild

Für arme Familien und Menschen, die Hartz VI oder Grundsicherung beziehen, ist die Corona-Krise eine existenzielle Bedrohung. Schon vorher war der Regelsatz viel zu niedrig, um damit über die Runden zu kommen. Wenn jetzt die Tafeln geschlossen sind und soziale Angebote wegfallen, hat das massive Folgen gerade für den ärmsten Teil der Bevölkerung.

Die Arbeitskammer fordert daher einen Zuschlag zum Regelsatz. „Um Menschen vor existenziellen Problemen zu bewahren, brauchen sie sofort einen Zuschlag von 100 Euro im Monat“, fordert Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Richtig ist, dass Mietkündigungen als Folge von Mietschulden bedingt durch Corona vorübergehend ausgesetzt werden. Das gilt auch für Stromsperren. „Da aber heute noch nicht absehbar ist, wie lange die Ausnahmesituation anhält, sollte ein Sonderfonds eingerichtet werden, der auch nach der Krise unbürokratisch Mietzuschüsse gewährt für Schulden, die bei langanhaltenden Einkommensverlusten durch die Corona-Krise aufgelaufen sind“, so Caspar weiter.

Gestern wurden im Bundestag zwar wegweisende Beschlüsse gefasst, um die sozialen Folgen wegen Corona abzumildern. Es fehlen allerdings Maßnahmen für die Ärmsten. Die Corona-Krise trifft besonders Familien und Alleinerziehende in Armut. Mit der Schließung von Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen fallen das kostenlose Mittagessen und die Tagesbetreuung weg. Doch auf diese Versorgung waren viele arme Familien bisher schon angewiesen. Hinzu kommt, dass durch „Hamsterkäufe“ in den Supermärkten die günstigen oft Lebensmittel vergriffen sind. Auch ältere Menschen, die von Armut betroffen sind, stehen vor existenziellen Herausforderungen, wenn jetzt die Tafeln geschlossen sind.

Der Vorstoß von Sozialverbänden ist deshalb richtig: „Wenn aufgrund der Schließung von Kitas und Schulen höhere Lebenshaltungskosten entstehen und gleichzeitig die Versorgung mit Lebensmitteln durch die Tafeln zusammenbricht, brauchen arme Menschen eine schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe“, sagt Caspar. Die Arbeitskammer fordert daher einen sofortigen Zuschlag auf die Regelsätze in der Grundsicherung von 100 Euro pro Monat. Wenn schon in der Vergangenheit die Jobcenter arme verzweifelte Menschen zur Tafel geschickt haben und sich arme Rentnerinnen und Rentner mit Flaschen sammeln über Wasser gehalten haben, zeigt das, dass die Leistungen der Grundsicherung schon bisher viel zu niedrig bemessen waren. Der Zuschlag sollte bis zum Ende des Jahres gewährt werden. Perspektivisch ist jedoch das Existenzminimum neu zu ermitteln und eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes erforderlich.

Die Arbeitskammer begrüßt, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter das krisenbedingte Sozialschutzpaket fallen, das gestern im Bundestag beschlossen wurde. Denn es droht eine Insolvenzwelle bei sozialen Einrichtungen und Diensten, wie Kitas und Behindertenwerkstätten bis zur Altenhilfe oder Rehakliniken, da sie im Zuge der Corona-Pandemie keine Leistungen mehr erbringen können und die Einnahmen wegbrechen. „Das geplante Gesetz ist der richtige Weg, denn die soziale Infrastruktur muss auch über die Corona-Krise hinaus gesichert werden“, fordert Caspar weiter.

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