„In unserer Arbeitsrechtsberatung häufen sich wohl auch deshalb derzeit die Fälle, in denen der Arbeitgeber den Eltern unbezahlten Urlaub vorschlägt. Viele unterschreiben dies und sind sich der rechtlichen Folgen nicht bewusst, insbesondere dem drohenden Verlust des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes nach 4 Wochen“, mahnt Otto an.

Die Arbeitskammer fordert deshalb eine Lösung über den § 45 des Sozialgesetzbuches V. Dieser Paragraf regelt die Zahlung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes. „Die Eltern hätten dann über das Kinderkrankengeld keine so hohen Einkommensverluste und die Unternehmen sind entlastet“, betont Otto.

Sollte allerdings an der von Bundesarbeitsminister Heil entwickelten Lösung festgehalten werden, fordert die AK die Landesregierung auf, bei ihren Finanzhilfen über den Notfallfonds des Landes bevorzugt solche Unternehmen zu berücksichtigen, die sich hier für gute Lösungen für Eltern mit Betreuungsproblemen einsetzen. Damit wäre zumindest die Eintrittsbarriere genommen.

 

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