Ein weiteres Problem sind die Kinderkrankheitstage. Jedem gesetzlich Versichertem stehen seitens der Krankenkassen zehn Kinderkrankheitstage pro Kind zu, Alleinerziehenden 20 Tage, mit entsprechendem Anspruch auf Kinderkrankengeld (70 Prozent vom Bruttoverdienst, maximal aber 90 Pro-zent des Nettoverdienstes). Angesichts der derzeitigen Infektionsentwicklung, der Angst vor Ansteckung und der üblichen Erkältungswellen im Herbst ist davon auszugehen, dass Kitas viele Kinder auch mit einem einfachen Schnupfen oder leichten Erkältung nach Hause schicken.
Auch wenn das saarländische Gesundheitsministerium für die Träger Hinweise für den Umgang mit Erkältungssymptomen für die Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt hat, liegt es im Ermessen der Träger und einzelnen Einrichtungen, wie sie damit umgehen. „Deshalb ist es dringend geboten, die Krankheitstage wegen der Corona-Pandemie zu erhöhen und einen vereinfachten Zugang zum Kinderkrankengeld zu schaffen. Sonst drohen erneute herbe Einkommensverluste für die Familien“, so Otto abschließend.