Symbolbild

Angesichts des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens und der Schließung einzelner Schulklassen auch im Saarland bleibt die Situation für Eltern weiter angespannt. „In der aktuellen Situation ist es notwendig, die Regelungen zum so genannten Corona-Elterngeld zu überdenken. Die Bezugsdauer von zehn Wochen pro Elternteil muss auf jeden Fall verlängert werden. Und das Corona-Elterngeld muss dringend aufgestockt werden“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. Außerdem sollte die Zahl der Kinderkrankentage zeitweise erhöht und ein vereinfachter Zugang zum Kinderkrankengeld ermöglicht werden. 

Thomas Otto, Quelle: www.arbeitskammer.de

Das Schuljahr hat gerade erst begonnen, schon werden auch im Saarland die ersten Schulklassen und eine Kita aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus in Quarantäne geschickt bzw. geschlossen. Das stellt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erneut vor große Herausforderungen. Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr haben für diesen Fall nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung zuhause.

Aber nur für maximal zehn Wochen pro Elternteil (20 Wochen bei Alleinerziehenden) und nur in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens und begrenzt auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro. „Viele Eltern haben diesen Anspruch aber bereits in den vergangenen Wochen und Monaten verbraucht oder werden es bald. Deshalb ist es aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dringend notwendig, den Bezugszeitraum zu verlängern“, betont Otto.

„Wir fordern außerdem, das Corona-Elterngeld ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld aufzustocken. Diese Regelung ist längst überfällig und würde vor allem die Familien entlasten, die in den vergangenen Wochen und Monaten sehr unter den Auswirkungen der Corona-Krise gelitten haben und starke finanzielle Einbußen hinnehmen mussten“, so Otto.

Die Arbeitskammer weist auch darauf hin, dass, selbst wenn Homeoffice möglich ist und deshalb kein Anspruch auf Corona-Elterngeld besteht, Eltern nicht über die Gebühr belastet werden dürfen. „Jeder, der kleine Kinder hat – und sei es auch nur eins – weiß, dass Arbeiten von Zuhause und Kinderbetreuung nur schwer bzw. kaum unter einen Hut zu bringen sind. Deshalb fordern wir die Arbeitgeber auf, die Situation der Eltern im Blick zu haben und insbesondere die geltenden Arbeitszeitgesetze einzuhalten“, sagt Otto.

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