Das Gebäude des Landgericht und Oberlandesgericht Saarbrücken Foto: Anna16 - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15590749

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 17.09.2020 im Verfahren gegen einen 80jährigen Deutschen Anklage wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung zum Landgericht in Saarbrücken erhoben. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte am 14.09.2020 im Bereich eines Krankenhauses in Merzig seiner 77jährigen und schwer erkrankten Ehefrau mehrfach mittels einer Schreckschusswaffe in Tötungsabsicht gegen den Kopf geschossen haben, als diese in ein Pflegeheim verlegt werden sollte. Die Ehefrau erlitt hierdurch Verletzungen, die allerdings nicht lebensgefährlich waren. Der Angeschuldigte wurde am T attag festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft. Er ist geständig und hat sich eingelassen, er habe seine Ehefrau, die bereits Todessehnsucht geäußert habe, erlösen wollen. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. 

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