Foto: Rosemarie Kappler
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Seit bald 15 Jahren sorgt das Herannahen des 1. Mai in der Homburger Stadtverwaltung, bei der Polizeiinspektion Homburg, bei der Ortspolizeibehörde, bei der Feuerwehr und beim Roten Kreuz im Vorfeld für Stresshormonschübe und angespannte Nerven.

Grund sind die berüchtigten Feiern rund um den Jägersburger Weiher, die Tausende von Menschen aus der Region anlocken und von denen man nie im voraus sagen kann ob sie lediglich alkoholgeschwängertes Happening oder Trainingscamp für Koma-Säufer bleiben oder ob sie im Laufe des Tages gar zum Parkettboden und zur großen Bühne für Fäusteschwinger werden. Auch in diesem Jahr gingen die Behörden, die Ordnungshüter und Hilfsverbände erst einmal von den Erfahrungswerten der Vergangenheit aus und waren in Sachen Jägersburger Weiher personell verstärkt in Bereitschaftsposition. Um es vorweg zu nehmen: Einen noch krasseren Unterschied zwischen Vorstellung und Realtität hätte es nicht geben können. Rund um den Weiher blieb es den ganzen Tag völlig ruhig.

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„Man sah vereinzelte Jogger und Radfahrer, Spaziergänger mit und ohne Hund, ein paar Angler und vereinzelt auch Paare, die sich auf einer Bank niedergelassen hatten. Das war es“, sagt Bürgermeister Michael Forster und bestätigt aus seiner Sicht: „Das wirklich Besondere an diesem 1. Mai war, dass am Jägersburger Weiher nichts Besonderes los war.“ Dabei stand zunächst ein gänzlich anderes Szenario zu befürchten nachdem der Saarländische Verfassungsgerichtshof die Ausgangsbeschränkungen der Landesregierung gekippt hatte und feststellte, dass es aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung mehr gebe. Begegnungen in Familien und das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und der Kontaktbeschränkungen waren damit mit sofortiger Wirkung wieder möglich. Das ließ mit Blick auf den Maifeiertag nichts Gutes ahnen. Forster: „Im Hinblick auf die damit unwirksame bisherige Rechtsverordnung haben wir dann natürlich erst einmal konkrete Maßnahmen getroffen.“ Dem Umstand, dass sich die Homburger dann aber für ein Daheimbleiben wegen der nach wie vor bestehenden Infektionsgefahr entschieden und damit gegen ein „grundloses Verweilen“ im Freien, zollt der Verwaltungschef Respekt: „Herzlichen Dank an die Homburger, dass sie so vernünftig geblieben sind.“ Sein Dank gilt auch den Mitarbeitern der Ortspolizeibehörde, die personell verstärkt in Bereitschaft waren, ebenso den Freiwlligen von DLRG, DRK und Feuerwehr, die im Standby-Betrieb liefen. Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr sorgten auch diesmal wieder bei Rundfahrten mit Lautsprecherdurchsagen im Stadtgebiet für eine gewisse Entspannung der Lage.

Die Appelle an die Vernunft fruchten offenbar tatsächlich. Das bestätigt auch die Polizeiinspektion Homburg. „Corona ist so bei den Menschen angekommen, dass sie sich an Sicherheitsvorgaben und Empfehlungen halten und verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen“, sagte der Dienstgruppenleiter auf Anfrage. Landesweit war die Bereitschaftspolizei hinsichtlich des 1. Mai mit hundert zusätzlichen Kräften verstärkt worden. Auch bei der Polizeiinspektion Homburg habe man im Vorfeld ein gewisses Bauchweh gehabt. Dass am Maifeiertag im ganzen Stadtgebiet keine besonderen Vorkommnisse bekannt wurden, war dann auch für die Beamten eine angenehme Überraschung. Auch die Ortspolizeibehörde verkündete: Alles gut. „Wir haben alle neuralgischen Stellen wie Stadtpark und Schlossberg regelmäßig beobachtet, aber keine Auffälligkeiten feststellen können“, so Bürgermeister Forster.

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In den nächsten Tagen wird es zu weiteren Lockerungen kommen. Dann sind die Ordnungskräfte weiterhin gefragt. Denn dann geht es unter anderem verstärkt auch um die Kontrolle der Spielplätze, um die Frage, wie man dort die Mundschutzpflicht für Kinder ab sechs Jahren kontrolliert und die Abstandsregelung auf Spielgeräten. (rk)

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1 Kommentar

  1. Ansamm­lung von mehr als zwei Perso­nen in der Öffent­lich­keit (nicht im selben Haus­halt lebend) 200 € je Person, wobei hier auch verbots­widrige Teil­nahme an Versamm­lungen oder Ansamm­lungen in der Öffent­lichkeit infrage kommen könnte, dies bedeutet bis zu 400 € je Person.

    Dies schreckt den Otto Normal Bürger ab. Außer Radikale Gruppierungen, dies haben wir in anderen Bundesländern gesehen.

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