Symbolbild

Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Monaten zurückstecken und haben viel verpasst. Um ihnen Ferien-, Sport- oder Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, hat der Bund einen Kinderfreizeitbonus beschlossen. Wer hat Anspruch? Wie hoch ist der Bonus? Und wo kann man ihn beantragen? Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist der Kinderfreizeitbonus?

Besonders Kinder und Jugendliche haben aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie schwierige Zeiten hinter sich: lange Zeit Distanzunterricht, Sorgen um die berufliche Ausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, kaum Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und anderes mehr. Um Belastungen von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise abzufedern, hat die Bundesregierung einen Kinderfreizeitbonus beschlossen. Er ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ und kann von den Familien individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Im August startet nun die Auszahlung.

Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ unterstützt die Bundesregierung Kinder und Jugendliche mit zwei Milliarden Euro. Ziel des Programms ist insbesondere, Lernlücken zu schließen, die frühkindliche Bildung zu stärken sowie Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote zu fördern. Der Bonus geht an bedürftige Familien mit wenig Einkommen. Damit stellt der Bund sicher, dass die Unterstützung da ankommt, wo sie auch gebraucht wird. Dafür werden 270 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Den Kinderfreizeitbonus können Familien für Kinder unter 18 Jahren erhalten, pro Kind werden einmalig 100 Euro ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Muss dafür ein Antrag gestellt werden?

In der Regel wird der Kinderfreizeitbonus automatisch ohne Antrag an bedürftige Familien und Eltern mit kleinem Einkommen ausgezahlt. Das trifft auf Familien zu, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Grundsätzlich erhält der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, dann auch den Kinderfreizeitbonus. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Das Antragsformular kann seit dem 1. Juli auf der Internetseite der Bundeagentur für Arbeit heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag kann dann zusammen mit den nötigen Nachweisen per Post an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden. Alternativ ist auch die Einreichung per E-Mail an ein zentrales Postfach möglich. Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Bezieherinnen und Beziehern von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe seit dem 1. Juli 2021 eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 455 55 43 zur Verfügung.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein