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1,5 Milliarden Euro jährlich ab 2023 – so viel stellt die Bundesregierung den Ländern für das geplante Deutschlandticket zur Verfügung. Dafür hat sie eine weitere Änderung des Regionalisierungsgesetzes auf den Weg gebracht hat. Ziel ist, das Ticket zum 1. Mai 2023 einzuführen – für mehr Klimaschutz und einen attraktiveren ÖPNV.

Warum wird das Regionalisierungsgesetz geändert?

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Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben Ende 2022 vereinbart, ein digitales, bundesweit gültiges Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzuführen. Es soll zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement angeboten werden.

Die Umsetzung des Deutschlandtickets erfolgt in der Zuständigkeit der Länder. Um sie dabei zu unterstützen, hat der Bund den Ländern ab 2023 1,5 Milliarden Euro jährlich zum Verlustausgleich zugesagt – die Länder wollen sich in selber Höhe beteiligen. Diese Mittel werden den Ländern über das Regionalisierungsgesetz zur Verfügung gestellt.

Aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 2. November 2022: Mit dem Deutschlandticket wird die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöht. Dies hilft auch, die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig wird das Deutschlandticket dazu beitragen, die Bürger finanziell zu entlasten.

Was beinhaltet die beschlossene Gesetzesänderung?

Mit dem „Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, werden den Ländern die zugesagten Bundesmittel nunmehr zur Verfügung gestellt. Sie betragen für die Jahre 2023 bis 2025 1,5 Milliarden Euro jährlich – insgesamt also 4,5 Milliarden Euro.

Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine Evaluierung des Deutschlandtickets vorgesehen. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen für ein neues Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, das für die Mittelbereitstellung für die Jahre ab 2026 notwendig ist.

Mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“, das im Dezember 2022 in Kraft getreten ist, wurden den Ländern ab 2022 bereits zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Beschlossen wurde zudem eine Erhöhung (Dynamisierung) der Mittel um jährlich drei Prozent – statt der bis dahin vorgesehenen 1,8 Prozent.

Wofür gibt es Regionalisierungsmittel?

Für den ÖPNV steht den Ländern gemäß Artikel 106a Grundgesetz ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Näheres regelt das Regionalisierungsgesetz, das zum 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz ist die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr auf die Länder übergegangen.

Die Regionalisierungsmittel werden von den Ländern in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt. Sie können aber auch für investive Maßnahmen im schienen- und straßengebundenen ÖPNV verwendet werden – zum Beispiel für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben oder die Beschaffung von Straßenbahnen und Bussen.

Wie geht es nun weiter?

Das „Neunte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ bedarf gemäß Artikel 106a Grundgesetz der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende März abgeschlossen sein, damit das Ticket zum 1. Mai 2023 starten kann – wie mit den Ländern vereinbart.

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