Die schriftlichen Abiturprüfungen sollen, wie oben ausgeführt, zwischen dem 20. Mai und dem 4. Juni durchgeführt werden. In Bayern und Baden-Württemberg wurde die schriftliche Abiturprüfung im Fach Deutsch auf den 20. Mai festgelegt – das Saarland schließt sich diesem Termin an. Die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern Mathematik und Französisch liegen zeitgleich mit Bayern und Baden-Württemberg; die schriftliche Abiturprüfung im Fach Englisch liegt zeitgleich mit dem baden-württembergischen Termin.
Sportpraktische Prüfungen werden, sofern sie aus Infektionsschutzgründen nicht durchführbar sind, durch sporttheoretische Prüfungen ersetzt. Die Sprechprüfungen in den Fächern Englisch und Französisch entfallen; da die Prüfungsdurchführung aufgrund der Sondersituation (die Prüflinge tauschen sich dialogisch aus) eine Risikoquelle darstellen würde, die es nach Maßgabe der Gesundheitsbehörden auszuschließen gilt.
Die mündlichen Prüfungen werden schulintern abgenommen, d.h. Erst- und Zweitprüfer*innen kommen von der eigenen Schule. Lehrkräfte anderer Schulen sollen nur in den Fächern eingesetzt werden, in denen eine Schule keine Zweitprüfer*innen zur Verfügung stellen kann. Dieses Verfahren ist aus Infektionsschutzgründen geboten und entspricht zugleich den KMK-Regelungen.
In Einzelfällen können innerhalb der ersten zwei Wochen der Sommerferien noch mündliche Prüfungen abgehalten werden. Diese Regelung ist notwendig, um flexibel auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens oder etwaige Erkrankungen von am Prüfungsgeschehen Beteiligten reagieren zu können.