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Zum 1. Januar 2022 hat das Förderprogramm zur Kinderwunschbehandlung im Saarland gestartet. Hierzu stehen insgesamt Landesmittel von 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Ab sofort können die Anträge zum Förderprogramm beim Landesamt für Soziales eingereicht werden.

„Wir setzen uns dafür ein, dass der sehnliche Wunsch nach einem eigenen Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung gehen kann“, sagt Familienministerin Monika Bachmann. „Gerade die selbst zu finanzierenden Kostenanteile der teuren reproduktionsmedizinischen Behandlungen stellen für viele Paare eine erhebliche Belastung dar. Unter Umständen sind diese ein Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen und damit die Erfüllung des Kinderwunsches.“ In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren von einem unerfüllten Kinderwunsch betroffen und deshalb auf medizinische Hilfe angewiesen.

Alle Informationen rund um die Antragsstellung, die Voraussetzungen sowie die entsprechenden Formulare stehen unter der Webseite www.kinderwunsch.saarland.de zur Verfügung.

Die zuständigen Ansprechpartner/innen im Landesamt für Soziales sind per E-Mail über kinderwunsch@las.saarland.de bzw. telefonisch unter 0681/9978-2200 erreichbar, um individuelle Rückfragen beantworten zu können.

Der Landtag hat im Haushalt für 2021/2022 erstmals Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen zur Verfügung gestellt. Damit kann auch im Saarland künftig eine Förderung erfolgen. Grundlage für die Umsetzung ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem BMFSFJ. Gefördert werden können nach der Bundesrichtlinie Kinderwunschbehandlungen heterosexueller Paare. Mit einem Ergänzungsprogramm möchte die Landesregierung auch gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren eine finanzielle Unterstützung ermöglichen.

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