Bild: Linda Barth
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Zum wiederholten Mal trafen sich in dieser Woche Kollegen der Ortspolizeibehörde und des Gewerbeamts der Stadt Homburg mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Polizei Homburg, um eine Kontrollaktion durchzuführen.

Im Mittelpunkt standen diesmal Überprüfungen von gewerbetreibenden Sammlern und Transporteuren von Schrott in Homburg. Immer wieder bestätigte sich bereits zuvor, dass in diesem Bereich gegen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Güterkraftverkehrsgesetzes verstoßen wird. Des Weiteren bestand der Verdacht des Sozialversicherungsbetrugs und der Schwarzarbeit.

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Auch bei der neuerlichen Kontrolle, bei der alle Behörden nach einer kurzen Vorbesprechung Hand in Hand zusammenarbeiteten, konnten einige Verstöße in sämtlichen Prüfungsfeldern festgestellt werden. Was am gravierendsten dabei auffiel war, dass bei vielen die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert bzw. das Transportfahrzeug heillos überladen war. Bei zwei Fahrzeugen musste die Weiterfahrt aufgrund erheblicher Mängel untersagt werden.

Ein Fahrzeugführer musste aufgrund nicht gültiger Fahrerlaubnis für die gesteuerte Fahrzeugklasse einen Ersatzfahrer beschaffen. Fehlende Gewerbenachweise, illegal eingesammelter Schrott sowie erhebliche Mängel an den Fahrzeugen führen für alle drei Behörden auch im Nachgang noch zu weiteren Überprüfungen und Bußgeld- oder sogar Strafverfahren.

Bild: Linda Barth

“Die gemeinsame Kontrolle machte wiederum deutlich, dass weitere Aktionen dieser Art folgen müssen. Dabei geht es nicht nur darum, die Schrottsammler selbst auf ihre Mängel hinzuweisen, sondern vielmehr auch um den präventiven Charakter, schließlich geht es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Bevölkerung müsse ebenfalls auf dieses Thema aufmerksam gemacht werden und darauf achten, wem sie ihren Sperrmüll mitgeben”, so die Ortspolizei. Dies dürften ausnahmslos Personen, die dieses Gewerbe auch angemeldet haben. Am einfachsten sei dies zu erkennen, indem man sich von dem Händler, der den Schrott mitnehmen möchte, die Reisegewerbekarte zeigen lässt.

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