Bild: Bundespolizei

Bei der 212. Frühjahrs-Innenministerkonferenz (IMK) im Freistaat Thüringen haben sich die Innenministerin, die Innenminister und -senatoren geschlossen hinter die Polizeikräfte in Deutschland gestellt. In einer Resolution der Innenministerin und Innenminister und -senatoren sowie des Bundesinnenministers zum Umgang mit und Haltung zu der Polizei in Deutschland heißt es:

„Unsere Polizei ist gesellschaftlicher Vermittler, allgegenwärtiger Helfer, sie schützt unsere Grenzen in einem offenen Europa und sie gewährleistet unser aller Sicherheit und unser Leben in Freiheit. Sie steht in der Mitte der Gesellschaft, ist unparteiisch und weltoffen. Das Vertrauen in die deutsche Polizei ist im internationalen Vergleich eminent hoch. Damit das so bleibt, braucht die Polizei auch den Rückhalt durch die Menschen und Institutionen in diesem Land.

Jede Einrichtung des Staates muss sich natürlich Kritik stellen – so auch die Polizei. (…) Aber wir stellen uns entschlossen vor die Polizei, wenn Sie diffamiert wird. Unsere Polizei steht zu den Werten unseres Grundgesetzes. Denn die Polizei ist eine zentrale Stütze unseres Gemeinwesens und unseres demokratischen, pluralistischen und freiheitlichen Landes.“ Innenminister Klaus Bouillon: “Wir stehen geschlossen hinter unserer Polizei! Dies ist ein wichtiges Zeichen gegenüber all jenen, die sich Tag für Tag in den Dienst der Gesellschaft stellen.”

Angesichts der weiteren Zunahme von Angriffen auf Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdiensten sowie medizinisches Personal zeigten sich die Konferenzteilnehmer besorgt und verurteilen diese Entwicklung auf das Schärfste. Die Innenministerin und alle Innenminister und –senatoren waren sich grundsätzlich einig, dass es für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte eine Verschärfung des Strafmaßes geben muss.

Ein Erfolg für das Saarland und Hessen, die sich seit Jahren auf der IMK dafür einsetzen und eine Verschärfung des Strafmaßes auf sechs Monate fordern! „Dies ist ein weiterer, wichtiger Schritt in Richtung einer Strafverschärfung – das sind wir meiner Meinung nach unseren Einsatzkräften schuldig“, sagt Minister Klaus Bouillon. Die IMK hat eine Evaluierung in Auftrag gegeben, in der herausgearbeitet werden soll, inwieweit die Anhebung des Mindeststrafmaßes für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte aus dem Jahr 2017 zu einer konsequenteren Strafverfolgung durch die Justiz geführt hat. Zudem soll auf Basis bereits vorhandener Forschungsbefunde geprüft werden, ob eine weitere Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe in jedem Fall oder in bestimmten Sachverhaltskonstellationen geeignet ist, diesen Angriffen entgegenzuwirken.

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