Vier von zehn erkrankten Arbeitnehmern haben sich seit Anfang März per Telefon krankschreiben lassen. Bei 43 Prozent von ihnen bestand laut behandelndem Arzt der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Das zeigt eine aktuelle Forsa-Befragung von mehr als 2.000 Beschäftigten im Auftrag der DAK-Gesundheit.
Die Umfrage belegt auch: Die große Mehrheit der Befragten hätte eine Arztpraxis aufgesucht, wenn es die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht gegeben hätte. „Wir halten deshalb eine Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung bis Ende Juni für sinnvoll“, so Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit.
„Die Daten zeigten, dass Arbeitnehmer verantwortungsvoll mit der neuen Regelung umgehen und das Ansteckungsrisiko in den Praxen dadurch reduziert wird. Wir unterstützen damit die Forderung des Hausärzteverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verlängerung der telefonischen Krankschreibung.“
DAK Forsa Umfrage: Telefonische Krankmeldung (PDF)
Insgesamt haben sich laut aktueller Umfrage 19 Prozent der Beschäftigten zwischen 18 und 65 Jahren seit 9. März – also ab Einführung der telefonischen Krankschreibung – bei ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig gemeldet. Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen oder einzelnen Altersgruppen gab es bei den Krankmeldungen nicht. 39 Prozent der Arbeitnehmer, die den sogenannten gelben Schein vorgelegt haben, nutzten die telefonische Krankschreibung. 88 Prozent der Erkrankten hätten die Arztpraxis aufgesucht, wenn es die neue Regelung nicht gegeben hätte. Bei 43 Prozent bestand der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus.
„Unsere Befragung zeigt, dass Arbeitnehmer verantwortungsbewusst mit der telefonischen Krankschreibung umgehen“, so Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. „Auch Ärzte haben die neue Möglichkeit umsichtig eingesetzt und dadurch eine Ansteckungsgefahr in ihren Praxen minimiert. Das ist vor allem für Risikogruppen wie ältere Menschen und Patienten mit Vorerkrankungen wichtig. Für uns sind das gute Gründe, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung zunächst beizubehalten.“