Symbolbild

Die aktuellen Einigungen, die am Mittwoch im Koalitionsausschuss erzielt worden sind, gehen grundsätzlich aus Arbeitnehmersicht in die richtige Richtung. Allerdings helfen sie teilweise in der Lebensrealität vielen Betroffenen zu spät und werfen auch viele Fragen auf. Insbesondere  für besonders benachteiligte Personengruppen bringen sie leider an vielen Stellen nicht die erwarteten Verbesserungen – das ist die Bewertung der Arbeitskammer und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Saarland.

Arbeitskammer und DGB begrüßen zwar die grundsätzliche Bereitschaft zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, die vor allem auch auf Druck der Gewerkschaften und des Bundesarbeitsministers eingeführt werden. Die zeitliche Staffelung sowie das Hin und Her zwischen Grundsicherung – Kurzarbeitergeld  – Grundsicherung in zeitlichen Stufen, erscheinen allerdings lebensfremd und werden außerdem zu einem erheblichen und unnötigen Bürokratieaufbau führen.

Durch die beschlossene Anhebung auf bis zu 80% bzw. 87% des pauschalierten Nettoentgelts werden Einkommensverluste von Arbeitnehmer*innen durch die Corona-Krise besser abgefedert. Damit nähert sich Deutschland den in vielen anderen europäischen Ländern geltenden Leistungshöhen für das Kurzarbeitergeld an – zumindest schrittweise.

Kritisch sieht der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer Jörg Caspar die geplante Staffelung der Anhebung: „Die zeitlich gestaffelte Anhebung ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein echtes Problem. Denn das neue Kurzarbeitergeld steigt erst ab dem vierten beziehungsweise ab dem siebten Monat. Das ist sehr spät. Wir befürchten, dass die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch steigen wird. Wer im Sommer in Kurzarbeit muss, bekommt erst im kommenden Jahr den Höchstsatz. Unterschiede zwischen den Einkommen der Beschäftigten werden nicht berücksichtigt. Dadurch werden vor allem diejenigen mit niedrigen Einkommen, deren Bedarf an Unterstützung am höchsten ist, erst sehr spät und noch immer nicht ausreichend unterstützt.“

Die Staffelung und die damit verbundenen Auswirkungen für Arbeitnehmer*innen sieht auch Eugen Roth, stellvertretender DGB-Vorsitzender Rheinland-Pfalz / Saarland, sehr kritisch: „Wir erwarten hier im Sinne der Beschäftigten Nachbesserungen, bevor es zu spät ist. Während die Arbeitgeber durch das Kurzarbeiterpaket und auch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sehr stark entlastet werden, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin starke finanzielle Einbußen hinnehmen. Das kann so nicht bleiben. Hier erwarten wir mehr.“

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