Symbolbild

Das saarländische Gesundheitsministerium und die saarländische Kassenärztliche Vereinigung weisen nochmals auf die Kriterien des Robert-Koch-Instituts für eine Testung auf Covid-19 hin. Denn immer noch gibt es innerhalb der Bevölkerung eine weit verbreitete Verunsicherung, wer wann und wo getestet werden soll.

Bislang wurden im Saarland ungefähr 25.000 Abstriche genommen, was auf dem ersten Blick insgesamt rund 2,5% aller Saarländerinnen und Saarländer entspricht. Allerdings werden einige Testvorgänge zur Bestätigung und Überprüfung des Ergebnisses wiederholt, im klinischen Bereich werden Mitarbeiter auch präventiv mehrmals getestet. In diesem Zusammenhang dankt Gesundheitsministerin Monika Bachmann der Bundeswehr, der Ärzteschaft, den beteiligten Virologen und den Mitarbeitern der Labore für ihren unermüdlichen Einsatz im Saarland.

Beim ersten Kriterium werden Patienten getestet, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, an Covid-19 erkrankt zu sein. Dies ist dann der Fall, wenn sogenannte respiratorische Symptome gleichzeitig mit Kontakt zu einem nachgewiesenen Covid-19 Erkrankungsfall bestehen. Der Kontakt muss innerhalb der letzten 14 Tage vor Symptombeginn stattgefunden haben.  Als respiratorische Symptome bezeichnet man beispielsweise Husten oder Atemnot jeder Schwere verbunden mit Fieber.

Ein solcher Verdacht – als zweites Kriterium – besteht auch bei Patienten, bei denen vom Arzt eine virusbedingte Lungenentzündung vermutet wird und im direkten Umfeld vermehrt Patienten aufgefallen sind, die ebenfalls an einer Lungenentzündung erkrankt sind. Auch in diesem Fall ist unbedingt eine Abstrichuntersuchung auf Covid-19 durchzuführen.

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