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Hierzu erklärte Finanzminister Peter Strobel am Montag: „Wir ergreifen aktuell alle möglichen Chancen, um unsere saarländischen Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen und deren Liquidität zu erhalten.“

Aus diesem Grund können Unternehmen auf Antrag, so Strobel, ihre bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung im Rahmen der Dauerfristverlängerung für 2020 wieder zurückfordern. Ein entsprechender Erlass sei an die Finanzämter ergangen.

Unternehmen müssen nach Ablauf des Voranmeldezeitraums grundsätzlich bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats die Umsatzsteuer-Voranmeldungen an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Auf Antrag kann eine dauerhafte Fristverlängerung von einem Monat gewährt werden. Dafür muss eine Sonder-Vorauszahlung geleistet werden, die ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorausgegangene Kalenderjahr beträgt. Um den Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen, soll dieser Betrag den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen nun wieder auf Antrag zurückgezahlt bzw. herabgesetzt werden.

 

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