Symbolbild

Das Saarland hat allein seit 1957 insgesamt fast 30 Millionen Euro an die christlichen Kirchen gezahlt (26,2 Millionen an die katholische Kirche und 3,4 Millionen an die evangelischen Kirchen).

Das geht aus einer Antwort der Landesregierung aus einer Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der Linksfraktion im Saarländischen Landtag, Dennis Lander, hervor. (Drucksache16/1247). Die Zahlungen sind noch immer die Folgen der Enteignung kirchlicher Güter im Jahr 1803. Allein im vergangenen Jahr bekam die katholische Kirche dafür 624.911,98 Euro, die evangelischen Kirchen 34.628,23 Euro.

„Es ist schon ein einmaliger Vorgang, dass auch über 200 Jahre nach der Enteignung noch immer Geld als ‚Entschädigungsleistung‘ gezahlt wird, ohne dass der Staat sagen kann, wie hoch eigentlich der Wert der damals enteigneten Güter war und wie viel insgesamt bereits vom Staat gezahlt worden ist”, so Lander.

“Es ist davon auszugehen, dass die Kirchen bereits ein Vielfaches des Wertes ihrer enteigneten Güter zurückerhalten haben. Und trotzdem halten sie weiterhin die Hand auf und die Länder, auch das hoch verschuldete Saarland, zahlen unbegrenzt weiter. Es ist fast schon ein Hohn, dass die Landesregierung nun erklärt, ‚durch seit Jahren einvernehmlich festgesetzte unveränderte Beträge‘ würden ‚bereits Sparbeiträge von den Kirchen geleistet‘. Es wird höchste Zeit, dass diese Subventionierung der christlichen Kirchen unter dem falschen Namen ‚Entschädigungsleistungen‘ beendet wird.

Immerhin erheben die Kirchen auch Kirchensteuern und Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in ihrer Trägerschaft werden vom Staat extra finanziell unterstützt. Wir brauchen daher bundesweit eine Initiative, um die verstaubten Regelungen nach über 200 Jahren endlich abzuschaffen. Das Geld könnte viel sinnvoller direkt für Bildung, Betreuung und soziale Verbesserungen eingesetzt werden.“

Link zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Dennis Lander: www.landtag-saar.de

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