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Das Ordnungsamt der Stadt Homburg stellte kürzlich eine Statistik seiner Tätigkeiten für das vergangene Jahr zusammen. Dabei standen im Sachgebiet Gewerbeamt vor allem Kontrollen des Bewachungsgewerbes (u.a. bei Festen und Veranstaltungen), Lärmschutzüberprüfungen und Kontrollen der Gaststätten, Betriebe und Spielhallen in der Stadt auf der Agenda. Eine Vorreiterfunktion nahm die Stadt Homburg durch die Einführung einer Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen in Gaststätten ein, an der sich nun auch andere Städte im Saarland orientieren.

Insgesamt ist die Anzahl der Gewerbebetriebe im abgelaufenen Jahr gleich geblieben. 2018 waren 2658 Betriebe in Homburg angemeldet, 2019 erhöhte sich diese Zahl nur geringfügig auf 2659. 318 Abmeldungen standen 312 Neuanmeldungen gegenüber. Die Zahl der Gaststätten- und Imbissbetriebe ist von 219 auf 211 zurückgegangen, ebenso wie die Anzahl der Spielhallen und Sportwettbüros (von 25 im Jahr 2018 auf 17 im Jahr 2019). 19 Prostitutionsstätten waren 2019 in Homburg angemeldet – vier weniger als 2018 und insgesamt elf weniger als noch 2017. Ein Bordellbetrieb musste nach gemeinsamer Kontrolle mit der Polizei und dem Regionalverband Saarbrücken geschlossen und  versiegelt werden. 238 Feste wurden im abgelaufenen Jahr bei der Stadt angemeldet, was der Zahl aus dem Vorjahr gleicht (2018 waren es 234).

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22 laufende Verfahren gab es 2019 zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit der Betreibenden. Fünf Verfahren zur Handwerksuntersagung wurden ebenfalls geführt, dabei musste in drei Fällen die betriebliche Tätigkeit eingestellt werden. Im Bereich des Reisegewerbes  wurden insgesamt 26 Verfahren zum Widerruf der Reisegewerbekarte bearbeitet. Insgesamt führte das Ordnungsamt 36 Gaststättenkontrollen durch (37 im Vorjahr), wobei 25 ohne Mängel und elf mit Beanstandungen abgeschlossen werden konnten. Dies ist eine positive Tendenz, gab es 2018 immerhin 26 Kontrollen, bei denen es Sachverhalte zu bemängeln gab.

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