Symbolbild
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Eine 76-jährige Frau befuhr am Dienstagnachmittag (13.08.2019) mit ihrem E-Bike verbotswidrig den Gehweg der Straße „Nordring“.

Als ein 7-jähriger Junge unvermittelt aus einem Zugangsweg den Gehweg betrat, konnte die Bikefahrerin aufgrund der hohen Geschwindigkeit nicht rechtzeitig bremsen. Beide Personen kamen zu Fall und wurden leicht verletzt.

Das E-Bike kollidierte in der Folge mit einem geparkten Citröen. Dieser wurde beschädigt. Wie sich herausstellte, war die E-Bikefahrerin zudem alkoholisiert.

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1 Kommentar

  1. Kommt jetzt auf den Promillewert an bis 1,6 Promille besteht für den Auto – Führerschein, sofern überhaupt mit 76 Jahren noch vorhanden ist keine Gefahr, wenn man alkoholisiert nur Fahrradgefahren ist. Der Schaden am Citroën wird wohl die Privathaftpflicht übernehmen und sich dann vom Versicherungsnehmer den Schaden wieder nehmen. Auch könnte noch eine Anzeige wegen einfacher Körperverletzung folgen. Grundsätzlich bin ich ja für Nummernschilder auch für Fahrräder nach Schweizer Vorbild.

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