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Der letzte Winter war recht mild. Daher können viele Mieter mit einer Erstattung von Heizkosten rechnen. Wer dennoch nachbezahlen muss, sollte bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob die Abrechnung korrekt ist.

Es lohnt sich, der Sache einmal tiefer auf den Grund zu gehen. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten über die beheizte Wohnfläche abgerechnet. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil ist, wird vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben in der Verordnung festgelegt. 

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Bei Heizungsanlagen kann es vorkommen, dass ein wesentlicher Teil der Wärme über nicht oder unzureichend gedämmte Rohre abgegeben und somit von den Messeinrichtungen nicht erfasst wird. Unter bestimmten Bedingungen kann in diesen Fällen ein korrigierendes Abrechnungs­verfahren angewandt werden, um die nicht erfasste Rohrwärmeabgabe gerechter zu verteilen.

Durch das Heizverhalten hat man nur auf den verbrauchsabhängigen Anteil direkten Einfluss. Diesen kann man in der Regel auch selbst gut kontrollieren. Außerdem lohnt sich ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch im gesamten Haus. Man erkennt dann sofort, ob man wesentlich mehr oder weniger verbraucht und kann dann die Ursachen dafür suchen.

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Wem die Heizkostenabrechnung ein Rätsel bleibt, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Die Basisberatung in einer der 19 Beratungsstellen im Saarland ist seit Anfang des Jahres 2019 für alle Verbraucher kostenfrei. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherzentrale-saarland.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung können unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:

–        Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438, Tel. 06841 – 1048434 oder 0681 – 50089 15.

–        Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12, Tel. 06841 – 8098 22.

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