Symbolbild
Anzeige

In der Nacht von Samstag auf Sonntag musste die Polizei mehrmals zu einer Party ausrücken, da die Nachbarschaft sich durch Lärm erheblich belästigt fühlte. Bereits beim ersten Einschreiten der Beamten war ein uneinsichtiges und provokantes Verhalten der Gäste und auch des Gastgebers festzustellen.

Dieses mäßigte sich auch bei den darauffolgenden Einsätzen nicht. Nachdem es im weiteren Verlauf, aus dem Kreis der Gäste, auch zu Straftaten zum Nachteil der Nachbarn kam und der Gastgeber die dadurch erforderlich werdenden polizeilichen Maßnahmen erheblich störte, musste dieser zeitweise in Gewahrsam genommen werden. 

Sowohl den Gastgeber, als auch einen der Gäste erwartet nun ein Strafverfahren.

Anzeige
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein