Das Amtsgericht Saarbrücken hat den von Seiten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken beantragten Strafbefehl gegen den Abgeordneten Roth wegen Vorteilsgewährung erlassen und gegen ihn – ebenfalls nach Antrag – eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 150,00 € verhängt.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen besteht der Rechtsbehelf des Einspruchs, der binnen zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls einzulegen wäre.


















