Symbolbild

Die angekündigte stufenweise Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro ab 2019 und 9,35 ab 2020 geht in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus. Das erklären die Arbeitskammer des Saarlandes und der DGB – Region Saar in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

„Sie ist weder geeignet, um bei Vollzeitbeschäftigten einen sichtbaren Rückgang der Aufstockerzahlen zu erreichen, noch um nach 45 Versicherungsjahren ein Rentenniveau oberhalb des Hartz-IV Bezugs zu ermöglichen.“ Das erklären Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer und Eugen Roth, stellvertretender DGB-Vorsitzender für Rheinland/Pfalz und das Saarland. Anlass dafür ist die heute angekündigte stufenweise Erhöhung auf 9,35 Euro bis zum Jahr 2020.

Erfreut nehmen Roth und Caspar zur Kenntnis, dass die grundsätzliche Debatte um den Mindestlohn an sich nun mehr beendet ist, nur noch um seine Höhe wird gestritten. Das Prinzip Mindestlohn lebt“, so Roth, „obwohl die Arbeitgeberlobby es ständig madig machen wollte.“ Jörg Caspar ergänzt: „Bundesweit ist es nicht zu Beschäftigungsrückgängen gekommen. Der Mindestlohn hat zu überdurchschnittlichen Lohnsteigerungen bei den unteren Lohngruppen geführt.“

Dennoch erreicht ein großer Teil der Vollzeitbeschäftigten selbst mit dem zukünftigen Mindestlohn nicht das Einkommen, das notwendig wäre, um als Alleinlebender insbesondere in Großstädten ohne Hartz IV über die Runden zu kommen.

Komplett außen vor bleiben jene, die gar keinen Mindestlohn bekommen, obwohl sie Ansprüche darauf hätten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt ihre Zahl auf gut 1,8 Millionen. Schwerpunkte sind das Hotel- und Gaststättengewerbe, der Einzelhandel und Beschäftigte in privaten Haushalten. 

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein