Symbolbild
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Vor ca. 14 Tagen erhielt eine 74-Jährige aus Blieskastel die telefonische Mitteilung über einen angeblichen Geldgewinn aus einem Preisausschreiben in Höhe von 38.700 Euro. Zwecks Auslösen des Gewinns wurde sie aufgefordert, I-Tunes im Wert von 900 Euro zu erwerben und deren Nummern telefonisch mitzuteilen.

In Erwartung des in Aussicht gestellten Gewinns ließ sich die Frau auf das Geschäft ein, erwarb die geforderten I-Tunes, gab deren Nummern telefonisch weiter und war somit ihren Einsatz los … denn eine Auszahlung des angeblichen Gewinns erfolgte nicht.

So oder in ähnlicher Art und Weise (angeblicher Gewinn, angebliche Erbschaft pp., die durch eigene Geldzahlung ‚ausgelöst‘ werden muß) könnten Anrufe oder Schreiben, Mails etc. bei weiteren Bürgerinnen und/oder Bürgern eingehen. Lassen Sie sich darauf keineswegs ein !

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