Bislang unbekannter Täter verschafft sich am Samstag, den 31.12.2016, in der Zeit von 11:30 Uhr bis 13:20 Uhr über den neben dem Anwesen liegenden Weg Zutritt zum Garten des Geschädigten. Im Garten befindet sich eine rückseitig gelegene Terrasse mit Zugangstür zum Innern des Wohnhauses. Dort versucht der Täter die Tür aufzuhebeln. Durch die Krafteinwirkung bricht der unbekannte Täter die Tür auf der oberen Fassung heraus. Anschließend lässt er aus bislang unbekannten Gründen von der weiteren Tatausführung ab.
Während der Tathandlung befindet sich der Geschädigte zusammen mit seiner Ehefrau im Anwesen.
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