Am Vormittag des 30.12.2016 suchte ein 69-jähriger Saarbrücker die Wohnung eines Nachbarn auf, um ein klärendes Gespräch zu führen. Zur Untermauerung seiner Forderungen führe er ein handelsübliches Beil mit sich. Nachdem ihm an der Nachbarwohnung geöffnet worden war, drang er widerrechtlich in die Wohnung ein und brachte seinen Unmut zum Ausdruck. Die Nachbarn konnten sich durch das Zuhalten einer Zwischentür vor möglichen Angriffen schützen. Anschließend verließ der 69-jährige das Anwesen. Er konnte im Zuge von Fahndungsmaßnahmen von der Polizei festgenommen werden.
Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
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