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Die Stadtverwaltung Homburg informiert, dass die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 ab sofort zugestellt werden.

Die Bescheide enthalten die Festsetzung der Grundsteuer und gegebenenfalls der Straßenreinigungsgebühr. Neu ist: Die Niederschlagswassergebühr wird künftig nicht mehr mit dem Grundsteuerbescheid versandt, sondern vom städtischen Eigenbetrieb Stadtentwässerung Homburg per eigenem Bescheid an die Gebührenpflichtigen.

Durch die Grundsteuerreform, die auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts basiert, wird die Grundsteuer ab diesem Jahr auf einer neuen Bewertungsgrundlage berechnet. Die Finanzämter haben die neuen Grundsteuerwerte ermittelt und darauf basierend die Grundsteuermessbeträge festgelegt. Diese sind verbindlich für die Gemeinden. In Homburg wurde der bisherige Hebesatz beibehalten. Die Reform führt zu individuellen Änderungen bei der Grundsteuerhöhe.

Für Fragen zur Höhe des Grundsteuermessbetrags ist das zuständige Finanzamt verantwortlich. Telefonisch ist das Finanzamt St. Wendel, das für den Saarpfalz-Kreis zuständig ist, per Hotline unter Tel.: 0681/501-6288 zu erreichen bzw. über ELSTER oder Post an das jeweils zuständige Finanzamt.

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Die Stadtverwaltung Homburg kann lediglich Auskünfte zum Hebesatz oder zu Änderungen von Grundstücksangelegenheiten, wie etwa einem Eigentümerwechsel, beantworten (per Mail an kaemmerei@homburg.de, Tel.: 06841/101-330).

Zusätzliche Informationen gibt es im mit den Bescheiden verschickten Flyer sowie online unter grundsteuer.homburg.de. Generelle Infos gibt es auch online beim Finanzministerium unter saarland.de (Stichwort: Grundsteuerreform).

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