Symbolbild
Anzeige

Am Donnerstag, dem 5. Dezember 2024, fand unter der Leitung von Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies und Finanzministerin Doris Ahnen aus Rheinland-Pfalz die 31. Sitzung des Stabilitätsrats statt. Hauptthema war die Bewertung der Haushaltslage der Länder und die Einhaltung der Schuldenbremse. Für das Saarland ergab das Kennziffernsystem eine Auffälligkeit für das Jahr 2023. Nach Angaben des saarländischen Finanzministers Jakob von Weizsäcker handelte es sich dabei jedoch um einen statistischen Effekt, der keine reale Belastung des Haushalts darstellt.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand eine Nachzahlung im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS), durch das das Saarland als Verantwortlicher für die Umsatzsteuer aus Luxemburg Mehreinnahmen von 0,4 Milliarden Euro verzeichnete. Diese Einnahmen wurden im letzten Quartal 2023 erzielt und im ersten Quartal 2024 turnusgemäß an Bund und Länder weitergeleitet. „Es handelt sich um einen reinen Durchlaufposten, der vom Kennziffernsystem nicht korrekt als solcher erfasst wird und die statistische Auffälligkeit für 2023 verursacht hat“, erklärte von Weizsäcker.

Anzeige

Um eine Verzerrung der Haushaltslage zu vermeiden, führte das Saarland die Mehreinnahmen in die Konjunkturausgleichsrücklage über und entnahm diese im Jahr 2024 wieder. Während das System die Steuermehreinnahmen bereinigte, wurde die Zuführung zur Rücklage fälschlicherweise als normale Ausgabe erfasst.

Ohne die durch den OSS-Prozess bedingten Verzerrungen hätte das Saarland 2023 einen Finanzierungssaldo von +178 Millionen Euro sowie eine Nettotilgung von 139 Millionen Euro verzeichnet – beides unauffällige Werte. „Das zeigt, dass es sich hier nicht um ein Haushaltsproblem des Saarlandes handelt, sondern um ein rein statistisches Artefakt“, betonte von Weizsäcker.

Anzeige

Trotz der Einschätzung des Stabilitätsrats wird der Evaluationsausschuss den Sachverhalt prüfen. Der saarländische Finanzminister zeigte sich zuversichtlich, dass die Überprüfung das Ergebnis bestätigen wird. Bereits im Stabilitätsbericht 2023 sei der Sachverhalt ausführlich dokumentiert.

Der Stabilitätsrat wurde in Artikel 109a des Grundgesetzes verankert und hat die Aufgabe, die Haushaltsführung von Bund und Ländern zu überwachen. Geleitet wird der Rat im jährlichen Wechsel vom Bundesfinanzminister und dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz. Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung der Schuldenbremse und die frühzeitige Identifizierung möglicher Haushaltsrisiken.

Den vollständigen Stabilitätsbericht 2023 finden Sie hier:
Stabilitätsbericht 2023

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein