Der Bundestag hat in erster Lesung über die Gesetzesinitiative von Bundesjustizminister Heiko Maas, die Verschärfung des Strafrechts zu Stalking, debattiert. Zukünftig soll sich ein Stalker nicht erst strafbar machen, wenn das Opfer so schwerwiegend beeinträchtigt wird, dass es zum Beispiel den Wohnort wechseln muss, um vor dem Täter Schutz zu finden. Das heißt, Betroffene müssen nicht mehr konkret nachweisen, dass sie ihr Leben verändert haben. Das Gesetz greift schon wenn das tägliche Leben durch die Taten des Stalking beeinträchtigt wird.
Diese geplante Verschärfung begrüßt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg:
„Der Alptraum des Stalking hat für die Opfer nun viel schneller ein Ende, ohne dass sie ihr bisheriges Leben ändern müssen. Nicht erst der Wohnortwechsel führt zur Verbesserung der Lage. Nun hilft das Gesetz auch denjenigen, die ihr Leben vermeintlich unverändert fortführen können, persönlich aber mit Angst vor Verfolgung und Nachstellung leben. Die Gesetzesänderung von Bundesjustizminister Maas ist eine gute Initiative. Denn dass im Jahr etwa 20.000 Menschen Nachstellungen zur Anzeige bringen ist ein klares Zeichen dafür, dass die Verschärfung des Gesetzes die richtige Entscheidung und dringend notwendig ist.“
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