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Nachrichten aus Homburg
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Neben alten Mineralfaserdämmmaterialien (Stein- und Glaswolle), die bereits seit längerer Zeit wegen der Freisetzung von Faserstaub als krebserregend eingestuft sind, werden ab 1.Oktober 2016 auch Styropor- oder Polysterol-Dämmmaterialen bzw. Baustoffabfälle, die derartige Produkte enthalten, am Wertstoffzentrum nicht mehr angenommen.

Ab 1. Oktober 2016 gelten zu entsorgende Dämmmaterialien, die mehr als 1.000 mg des Flammschutzmittels HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten, als gefährliche und nachweispflichtige Abfälle und müssen einer gesonderten Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt werden.

Polystyrol- und Styropor-Dämmmaterialien, die HBCD als Flammschutzmittel enthalten, sind davon betroffen. Behandelt oder verbrannt werden dürfen diese Abfallstoffe nur noch in Anlagen, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Da es davon nur wenige in Deutschland gibt, bestehen akute Entsorgungsengpässe. Viele Entsorger nehmen diese Abfallstoffe zurzeit nicht mehr oder nur noch zu horrenden Preisen an.

Im Saarland kann momentan niemand sagen, wo und wie diese Abfallstoffe zu entsorgen sind. Aus diesem Grunde können diese gefährlichen Dämmstoffabfälle am WSZ nicht mehr angenommen werden.

Die Entsorgung alter Mineralfaserdämmstoffe kann über örtliche Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Voraussetzung ist, dass diese Abfälle am Entstehungsort möglichst staubdicht zu verpacken, ggf. zu befeuchten und zu kennzeichnen sind. Für den Transport sind geschlossene Behältnisse wie Tonnen, reißfeste Säcke oder Big-Bags zu verwenden.

Für gefährliche Abfälle existieren i. d. R. spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese sollen eine sichere und umweltverträgliche Beseitigung und Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten.

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