Das Hörsaal-, Seminar- und Bibliotheksgebäudes auf dem Campus der Universität des Saarlandes in Homburg - Bild: Stephan Bonaventura
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Kabinett beschließt Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) – Minister von Weizsäcker: „Ein Modernisierungsschub für die Hochschulen im Land.“

Am Dienstag wurde im Regierungskabinett die Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) auf den Weg gebracht. In der kommenden Woche erfolgt die Beratung in erster Lesung im Landtag.

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Dazu erklärt Minister von Weizsäcker: „Mit dem Gesetz sorgen wir für einen Modernisierungsschub für die Hochschulen in unserem Land. Dabei geht es insbesondere um den Abbau unzeitgemäßer bürokratischer Hürden, um mehr Durchlässigkeit zwischen den Systemen und schnellere Verfahren für die Anwerbung von klugen Köpfen. So erhöhen wir die Dynamik für die Saar-Hochschulen als Treiber der Transformation im Land.“

Ein Schwerpunkt des SHSG liegt in der Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für besonders forschungsstarke Professoren an der htw saar: „Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die htw seit vielen Jahren eindrücklich Anwendungsorientierung und Forschungsstärke zu verbinden weiß.“

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Die Gesetzesnovelle sieht die Ermöglichung von Fast-Track-Verfahren für die Berufung von weltweit anerkannten Spitzenforschern vor. So sollen die Hochschulen in Ausnahmefällen in die Lage versetzt werden, im Wettbewerb um die klügsten Köpfe die Berufungsverfahren zu beschleunigen. Ebenso werden die Reglungen bei Gastprofessuren erleichtert. So soll es gelingen, Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Politik für einen befristeten Zeitraum zu gewinnen, damit Studenten an ihren Erfahrungen aus der beruflichen Praxis teilhaben können.

Ein weiterer Modernisierungsaspekt der Gesetzesnovelle zielt darauf ab, die Durchlässigkeit des Bildungssystems für Menschen ohne Abitur zu erhöhen:  Dafür soll der Zugang zum Studium auch ohne Abitur bereits unmittelbar nach einer gut abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung ermöglicht werden.  Durch die Schaffung einer Promovierendenvertretung soll die Repräsentation des wissenschaftlichen Nachwuchses auch mit Blick auf die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen gesteigert werden.

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