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Neuer Flyer des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gibt nützliche Hinweise zum Kauf von Spielzeug.
Allein in Deutschland ereignen sich rund 800.000 Unfälle jährlich, bei denen Kinder durch gefährliche Mängel an Spielzeug und anderen Produkten verletzt werden. „Um Verletzungen oder Gesundheitsschäden bei Kindern zu vermeiden, ist es ganz wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Spielsachen die Angebote besonders kritisch unter die Lupe nehmen“, sagt Verbraucherschutzminister Reinhold Jost und verweist auf den neuen Spielzeug-Flyer des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, der rechtzeitig zum Weltkindertag fertig geworden ist.
Der Flyer möchte Verbrauchern wichtige Informationen für den Einkauf von sicherem Spielzeug an die Hand geben. „Neben einer Checkliste mit nützlichen Hinweisen klärt die Broschüre auch über Symbole und Siegel auf, die den Einkauf von gutem Spielzeug erleichtern“, so Jost. Er rät: „Schauen Sie sich das Spielzeug genau an, lassen Sie es sich notfalls auspacken. Testen Sie, ob ein Spielzeug auf der Haut abfärbt oder ob es unangenehm riecht. Beides kann ein Hinweis auf Schadstoffbelastung sein. Prüfen Sie, ob sich Kleinteile leicht ablösen.“
Spielzeug, das im Saarland zum Verkauf angeboten wird, unterliegt der Überwachung durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) und die Gewerbeaufsicht im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).
Die neue Broschüre „Spielzeug verantwortlich und sicher einkaufen“ kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden:  http://www.saarland.de/108764.htm
Hintergrund:
Die Spielzeughersteller müssen sich an die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzte Spielzeugrichtlinie halten. Nach dieser Richtlinie darf Spielzeug nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es die Sicherheit und Gesundheit von Kindern nicht gefährdet. Die Spielzeugrichtlinie verpflichtet die Hersteller zur Beachtung wesentlicher Sicherheitsanforderungen bei der Gestaltung, der Herstellung und der Zusammensetzung ihrer Produkte. Diese Verpflichtung gilt übrigens auch für die Hersteller außerhalb Europas, die Spielzeug im europäischen Wirtschaftsraum verkaufen wollen. Spielzeug muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Ein GS-Zeichen auf dem Spielzeug weist auf eine zusätzliche, freiwillige Überprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle hin.
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