HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Eine Versorgungslücke für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland wurde geschlossen: Einsatzkräfte und ihre Hinterbliebenen erhalten zukünftig Unterstützungsleistungen auch bei Unfällen und Schäden, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Das Ministerium für Inneres und Sport hat jetzt einen entsprechenden Entschädigungsfonds eingerichtet, der vom Land finanziert wird.
„Ich freue mich, dass durch die Unterstützungsleistungen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr nun noch besser abgesichert sind“, betont Innenminister Klaus Bouillon. „Der Fonds ist Ausdruck der Anerkennung des uneigennützigen Einsatzes der Frauen und Männer in den Wehren.“
Die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden sind durch einen umfänglichen Leistungskatalog sehr gut abgesichert, wenn sie im Rahmen des Feuerwehrdienstes eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden. Doch es können auch Einzelfälle auftreten, in denen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt werden müssen, da kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem erlittenen Körperschaden z.B. aufgrund einer Vorerkrankung bestanden hat.
Minister Bouillon: „Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren leisten einen uneigennützigen und unverzichtbaren Dienst für die saarländische Bevölkerung. Aus diesem Grund haben sich das Ministerium für Inneres und Sport und die Unfallkasse Saarland dieser Thematik angenommen und die Richtlinien für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Dienst in Freiwilligen Feuerwehren  und Pflichtfeuerwehren im Saarland erarbeitet.“
Innenminister Bouillon und der Geschäftsführer der Unfallkasse Saarland, Thomas Meiser, haben am Montag, 19. September 2016 eine Kooperationsvereinbarung für den Entschädigungsfonds unterzeichnet. Durch den Fonds sind nun auch solche Unfälle und Schäden der ehrenamtlichen Kräfte abgesichert, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehreinsatz stehen. Somit sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte besser abgesichert.
Thomas Meiser, Geschäftsführer der Unfallkasse, zeigt sich sehr erfreut, diese Versorgungslücke einvernehmlich geschlossen zu haben. „Wir wertschätzen die Arbeit der Feuerwehr sehr. Die Kooperation in dieser Form sorgt dafür, dass diese Wertschätzung auch im finanziellen Bereich in den seltenen Fällen ihren Ausdruck findet, in denen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Gesundheitsschaden nicht als Folge eines Einsatzes für die freiwilligen Feuerwehren anerkennen dürfen. Dies ist ganz wichtig, denn nur so fühlen sich die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in der sozialen Absicherung umfassend geborgen.“
Auch Landesbrandinspekteur Timo Meyer begrüßt die Einrichtung des Entschädigungsfonds: „Mit dem Fonds haben die Frauen und Männer in den Freiwilligen Feuerwehren einen noch besseren Schutz. Sollte ein Unfall passieren, erhalten die Betroffenen finanzielle Unterstützung. Der Fonds ist eine deutliche Verbesserung für den Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.“
Hintergrund:
Im Saarland werden der Brandschutz und die Technische Hilfe von 52 Freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehr Saarbrücken sichergestellt. Die Freiwilligen Feuerwehren verfügen über 11.329 aktive Angehörige. In den Jugendfeuerwehren werden 3.995 Kinder und Jugendliche auf ihren späteren aktiven Dienst in der Feuerwehr vorbereitet. Den Altersabteilungen gehören 3.991 ehemalige Aktive an. (Stand 31.12.2015)
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