Zur Kritik des Saarländischen Richterbunds an der Wiederbesetzungs-Praxis der Landesregierung bezüglich der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) sowie an den Stelleeinsparungen im Justizbereich erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:
„Die Vorwürfe des Saarländischen Richterbunds gegen das Justizministerium, verfassungswidrig in das Recht auf den gesetzlichen Richter einzugreifen, sind schwerwiegend. Wird die Suche nach einer Nachfolgerin beziehungsweise einem Nachfolger für den Präsidenten des Oberlandesgerichts möglicherweise bewusst verzögert, um zunächst den Ausgang der kommenden Landtagswahl abzuwarten? Sollte eine solche Personalentscheidung tatsächlich vom Wahlergebnis abhängig gemacht werden, wäre dies ein weiterer Beleg für das unerträgliche Postengeschacher, das sich CDU und SPD im Saarland leisten.
Wir erwarten, dass sich Justizminister Reinhold Jost umgehend zu den Vorwürfen äußert und die Stelle zeitnah ausschreiben lässt, um noch einen möglichst nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Da hier der Vorwurf eines Verfassungsbruchs im Raum steht, fordern wir zudem die Einberufung einer Sondersitzung des Justizausschusses noch in dieser Woche.
Darüber hinaus muss die Landesregierung beim Stellenabbau im Bereich von Richtern und Staatsanwälten dringend nachjustieren. Laut Angaben des Richterbunds ist zu erwarten, dass die Personalaufstockung im Polizeibereich zwangsläufig zu einer Arbeitszunahme bei Staatsanwälten und Gerichten führen wird. Bereits jetzt jedoch fehlten etwa am Landgericht Saarbrücken neun bis zehn Richter. Außerdem sind die Staatsanwälte laut Richterbund völlig überlastet. Schon im Jahr 2014 habe es rund 15 Stellen zu wenig gegeben.
Die Maßnahmen der Landesregierung, auf den Abbau von insgesamt fünf Richter- und Staatsanwaltsstellen zu verzichten, sind also schon aufgrund der heute bestehenden Arbeitsüberlastung vollkommen unzureichend. Hinzu kommt, dass der Richterbund durch die geplante Strukturreform der Amtsgerichte und die bevorstehende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs eine weitere deutliche Mehrbelastung befürchtet.
Die Landesregierung riskiert letztlich, dass angesichts der ständigen Arbeitsüberlastung des Personals der rechtsstaatliche Ablauf von Verfahren gefährdet wird. Es stellt sich auch die Frage, ob sie die ursprünglich geplante Streichung von insgesamt 40 Stellen nicht lediglich um zwei Jahre nach hinten verschiebt, wie sie es für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes bereits angekündigt hat. Im Ergebnis würde die Personalproblematik dann lediglich in die Zukunft verschoben.“
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