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Am Sonntag, 19.09. wird eine weitere Richtlinie aus dem Zahlungskontengesetz in Deutschland umgesetzt. Die sogenannte Kontowechselhilfe tritt in Kraft. Ab kommenden Montag wird der Wechsel des Girokontos von einer Bank zu einer anderen für Verbraucher demnach ein „Kinderspiel“. Die Banken sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sämtliche Umstellungsarbeiten des Kontowechsels zu übernehmen. Jeglicher Papierkram, um allen Dauerauftrags- oder Lastschriftempfängern zu informieren, entfällt für die Verbraucher komplett.
Die Umsetzung funktioniert folgendermaßen: Die neue Bank fordert bei der alten Bank eine Auflistung aller Transaktionen der letzten 13 Monate an und kann so allen relevanten Zahlungsempfängern oder Zahlungssendern die geänderte Bankverbindung mitteilen. Die abgebende Bank ist verpflichtet hier in einer angemessenen Zeit die entsprechenden Informationen der Bank und dem Verbraucher auszuhändigen.
Dieser Kontowechselprozess muss in maximal 12 Geschäftstagen abgewickelt sein, so dass ein Umzug von einer Bank zur nächsten stark beschleunigt wird. Ebenso haften die Banken für mögliche Pannen bei der Umstellung.
Für dieses „Rund-um-Sorglos-Paket“ darf die Bank allerdings auch ein angemessenes Entgelt verlangen. Ob dies auch tatsächlich getan wird oder ob man dies eher als Service am Kunden versteht, bleibt abzuwarten.
Ein Kontowechsel stellt demnach für die Verbraucher keinen großen Aufwand mehr dar. Nach der Umsetzung dieses Gesetzes muss man sich nur noch die passende Bank aussuchen, den Rest übernehmen die beteiligten Zahlungsdienstleister. Daher kann man auch künftig einen stärkeren Wettbewerb unter den Banken erwarten. Thomas Beutler von der Verbraucherzentrale Saarland rät den gesetzlichen Kontowechselservice in Anspruch zu nehmen. So ist ein effizienter und lückenloser „Umzug“ gewährleistet.
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