Im Steinbruch auf Höchsten wurde in den vergangenen Tagen eine Vielzahl von Personen festgestellt, die sich unberechtigt am dortigen Gewässer aufhielten und badeten. Von Amts wegen werden Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gesamten Bereich um ein Landschaftsschutzgebiet und Vogelschutzgebiet handelt.
Anzeige