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Saarbrücken (ots)

Am gestrigen Montagmorgen kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken in der Saarbrücker Innenstadt den Fahrer eines in Belgien zugelassenen Fahrzeugs.
Der in Belgien wohnende Mann gab an, am Vortag in das Bundesgebiet eingereist und auf dem Weg zur Arbeit zu sein. Ausweisen konnte er sich nicht, er legte lediglich eine vorläufige, belgische Fahrerlaubnis vor. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab gleich mehrere Haftbefehle. So hatte die Staatsanwaltschaft (StA) Würzburg gegen den türkischen Staatsangehörigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von 2.167 Euro erlassen. Zusätzlich hatte die StA Hamburg gegen den 26-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe in Höhe von 832,30 Euro verhängt. Als Drittes bestand noch eine Ausschreibung zur Festnahme zur Sicherstellung einer Ausweisung aus dem Bundesgebiet durch die Zentrale Ausländerbehörde Neumünster.
Unabhängig hiervon wurden nun weitere Anzeigen gegen den Mann gefertigt. So wird er erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beanzeigt, da das vorgelegte Dokument lediglich zum Führen von Kraftfahrzeugen in Belgien berechtigt. Weiterhin wird er sich auch wegen Trunkenheit im Verkehr zu verantworten haben, da der freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von 0,93 Promille ergab. Abschließend könnte je nach Verlauf der weiteren Ermittlungen auch noch ein Verfahren wegen der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet eingeleitet werden.
Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Ottweiler eingeliefert, zumal er die gegen ihn verhängten Geldstrafen nicht begleichen konnte. Aus der Haft heraus werden nun die notwendigen Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung betrieben.

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Bundespolizeiinspektion Saarbrücken
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