Am 3. März 2023 hat der Bundesrat grünes Licht für das Gesetz des Bundestages zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben gegeben.
Das Gesetz soll verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich straffen. Ziel ist laut Gesetzesbegründung, die Verfahrensdauer für Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Verwaltungsgerichtsordnung. Für die zu beschleunigenden Verfahren soll das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlung entscheiden müssen, wenn die Verspätung nicht genügend entschuldigt ist. Dies soll zu einer Begrenzung des Prozessstoffs führen.
Übertragung auf Einzelrichter
Außerdem können bei solchen Verfahren Oberverwaltungsgerichte künftig die Entscheidung an einen Einzelrichter übertragen, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. Im Regelfall entscheiden dort derzeit drei Richter. Entsprechend wird am Bundesverwaltungsgericht der Senat in der Besetzung mit drei Richtern entscheiden können, im Regelfall sind es aktuell fünf Richter.
Das Gesetz passt auch die Regeln zum Eilrechtsschutz in den zu beschleunigenden Verfahren an. Das Gericht kann danach Mängel an einem angegriffenen Verwaltungsakt außer Acht lassen, wenn offensichtlich ist, dass diese in absehbarer Zeit behoben sein werden. Zur Behebung solcher Mängel soll das Gericht eine Frist setzen.
Ausfertigung, Verkündung, Inkrafttreten
Nach der Billigung durch den Bundesrat kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und dann wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Einzelne Regelungen treten erst am 1. Januar 2024 in Kraft.